
Sie verfügen über ausreichend Liquidität? D.h. Sie können die Auszahlung Ihrer Rezeptabrechnung auch erst gegen Monatsende in Anspruch nehmen und im Gegenzug beim entsprechenden Tarif sparen?
Dann schauen Sie sich einmal unseren Spartarif SP 100 an. Abgestimmt auf liquiditätsstarke Apotheken erfolgt die Auszahlung von 100 % immer zum 25. des Folgemonats. Das Spar-Plus: Eine Finanzierungsgebühr von derzeit 0,1 % der Abrechnungssumme wird Ihnen zusätzlich gutgeschrieben. Ihre hohe Eigenkapitalquote kommt hierbei also voll zur Geltung.
Insgesamt ist das Gebührenmodell der VSA überaus fair gestaltet. Beim Tarifmodell mit Basisbetrag beispielsweise werden die degressiven, umsatzabhängigen Abrechnungsgebühren pro Monat zu einem anteilsmäßigen Prozentsatz berechnet. Ohne Basisbetrag gibt es die Auszahlung von 100 Prozent zum 14. des Monats zu einer linear berechneten Abrechnungsgebühr, die zudem von einer maximal möglichen Gebühr gedeckelt ist.
Die Abrechnungsgebühren der VSA werden übrigens nur bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag für die Einzeltaxe eines Medikamentes fällig. Beträge, die darüber hinausgehen, werden nur noch mit einem geringfügigen Mindestprozentsatz berechnet.
Sie sehen, von unserer Gebührenstaffelung kann jede Apotheke profitieren.
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