Umsetzung der Vergütung für Nacht- und Notdienste

Wie wir Sie bereits per Schreiben vom 15. Juli 2013 informiert haben, ist mit der Zustimmung des Bundesrates zum ANSG (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz) der Weg für die Vergütung der Apotheken frei. Beim Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) wird ein „Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“ eingerichtet, aus dem Sie Ihre geleisteten Nacht- und Notdienste vergütet bekommen. Für Rezepte, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet wurden, erfolgt die Abführung des packungsbezogenen Finanzierungsanteils an den Fonds automatisch im Zuge Ihrer Rezeptabrechnung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum ANSG als PDF-Download:

Anleitung zur richtigen Bedruckung des Sonderbelegs
FAQs zum ANSG
Kunden-Anschreiben ANSG_Einverständniserklärung
FAQs zum NNF des Deutschen Apothekerverbandes e.V.
Original-Schreiben des DAV

Falls Sie noch Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihr ApothekenServiceteam.