valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA pro Apotheke gefördert wird. Gleiches gilt für die SMC-B.
Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden dazu
nur eine eHBA erstattet. Eine Ausnahme bilden Apotheken, die in der Rechtsform einer oHG/GbR geführt werden. Aufgrund der dort zugrundeliegenden Inhaberdefinition hat jeder Gesellschafter einer oHG/GbR
Derzeit sind uns folgende Landesapothekerkammern bekannt: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Landesapothekerkammer Brandenburg, Apothekerkammer Hamburg, Landesapothekerkammer Hessen, Apothekerka
derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. Sollte die TI auch im Rahmen des eRezeptes eingesetzt werden, kann eine Ausstattung im Backoffice individuell sinnvoll sein.
Da es sich um ein Aktionsangebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.
Unser bereits vorhandener elektronischer Medikationsplanmanager (eMPM) wird in der zweiten Jahreshälfte 2020 um die Funktionen des Versichertenstammdatenmanagements und des Notfalldatenmanagements erw