vorgenommen, das heißt für Sie: Mehr Transparenz, da Sie bereits zum 14. des Folgemonats einen Überblick über Ihre § 302-Belege und den zu erwartenden Auszahlungsbetrag § 302 haben. Mehr Liquidität, da die Auszahlung [...] Auszahlung § 302 zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlung § 300 erfolgen kann. Mehr Komfort durch Statistiken: einfach abzulesen in Ihren Abrechnungsunterlagen oder schnell zu erstellen in apothekeOnline
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