Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – neu ab 1. Juni 2025

Ab 1. Juni 2025 wird der neue Pflegehilfsmittelvertrag des DAV gültig werden. Wir werden Sie hierzu auf dieser Seite noch detailliert informieren. Derzeit ist diese Website noch im Aufbau.

Zur Abrechnung von Versorgungen AB Juni 2025 verwenden Sie bitte – sofern keine rein digitale Abrechnung Ihrerseits möglich ist – das bei den Downloads (rechte Spalte) enthaltene Musterformular. Hier ist auch ein Excel-Sheet enthalten, mit welchem Sie durch Eintragungen u.a. der Menge der Pflegehilfsmittel die korrekten Preise errechnen können. Das Excel-Sheet entspricht – sofern es ausgedruckt wird – dem Musterformular.

Für Versorgungen VOR Juni 2025 können Sie noch die bisherigen Formulare verwenden.
Bitte beachten Sie auch die detaillierte Information aus der Postfachnachricht aus April 2025 in Ihrem apothekeOnline-Postfach.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Apotheken-Service-Team gerne zur Verfügung (siehe Ihr Kontakt zu uns).