Seit über 125 Jahren setzen Apotheken in Deutschland auf die zuverlässige und sichere Abrechnung mit NOVENTI – und schenken uns damit ihr Vertrauen.
Unser Anspruch ist es, Vor-Ort-Apotheken vor Ort bestmöglich zu unterstützen und ihren Arbeitsalltag spürbar zu erleichtern. Denn Ihre Zufriedenheit ist unser größter Antrieb.
NOVENTI wurde dieses Jahr zum achten Mal als „Bestes Abrechnungszentrum Deutschlands“ ausgezeichnet.
Wir wollen noch mehr Apotheken dabei unterstützen, ihre Retaxquote zu senken und mit mehr Liquidität effektiv zu wirtschaften. Helfen Sie uns, Ihre Kolleginnen und Kollegen von unseren Services zu überzeugen!
Sie können auch eigene Filialen anwerben und erhalten für jeden erfolgreichen Neuvertrag einen Monat Rezeptabrechnung geschenkt*!
Sie wollen NOVENTI empfehlen? So funktioniert „Kunden werben Kunden“:
- Sprechen Sie Kolleginnen und Kollegen aktiv an und berichten Sie von Ihren Erfahrungen
mit der Rezeptabrechnung bei NOVENTI.
- Bei Interesse, bitten Sie darum das Online-Formular unten auf dieser Seite auszufüllen
und mit Nennung Ihrer Person abzuschicken.
- Die Interessentin / der Interessent erhält ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Nach erfolgreicher Vertragsunterzeichnung erhalten Sie Ihre Prämie.*
Sie sind Interessentin oder Interessent? So gehen Sie vor:
- Sie wurden von einer Kollegin oder einem Kollegen auf die Rezeptabrechnung bei
NOVENTI angesprochen und sind interessiert? - Füllen Sie das Kontaktformular unten auf der Website aus, nennen Sie den Kontakt,
der Ihnen NOVENTI empfohlen hat, und senden Sie es ab. - Die NOVENTI Vertriebsansprechpartnerin / Vertriebsansprechpartner aus Ihrer Region kontaktiert Sie und vereinbart ein unverbindliches Beratungsgespräch.
- Lassen Sie sich überzeugen von:
- den effektiven, mehrstufigen Retaxschutz,
- die finanziellen Vorteile und Freiheiten als NOVENTI Kundin bzw. Kunde,
- das Rezeptabrechnungsportal apothekeOnline für die volle Kontrolle über Ihre
Rezepte und Finanzen.
*Als Prämie erstatten wir Ihnen für jede erfolgreiche Empfehlung die Abrechnungsgebühr (§ 300) eines Abrechnungsmonats, wenn der Neuvertrag (eigene Filialen zählen auch!) mindestens drei Abrechnungsmonate erfüllt wurde. Erstattet wird die Abrechnungsgebühr des Abrechnungsmonats, in dem die empfohlene Apotheke den Vertrag unterzeichnet hat. Fallen mehrere Erstattungen auf den gleichen Monat, verteilen diese sich entsprechend auf die folgenden Abrechnungsmonate. Wird eine Apotheke von mehreren Kunden angeworben, erhält der werbende Kunde die Prämie, dessen Empfehlung früher bei NOVENTI eingegangen ist.