FAQ - Ihre Fragen schnell beantwortet

Die Antworten auf häufige Fragen zu den Produkten und Dienstleistungen von NOVENTI (Marken VSA, ALG, SARZ) finden Sie nachfolgend in unserem FAQ-Bereich unter den Rubriken:

Abrechnung

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Fragen zur Abrechnung

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Warum habe ich einen negativen Rohertrag in der Produktgruppenübersicht?


Die Produktgruppenübersicht enthält alle verschreibungspflichtigen FAM zu denen ein Einkaufspreis vorhanden ist.

Bei dem von der VSA ausgewiesenen Rohertrag  handelt es sich um einen informativen Rohertrag. Dieser wurde auf Basis des im ABDA-Stamm plus V angegebenen Einkaufspreises berechnet, wobei individuelle Rabatte nicht berücksichtigt wurden.

Der Rohertrag berechnet sich nach folgender Formel:
Rohertrag = Anz. Pckg * (8,51 - Apo-Abschlag netto) + 3% * Apo-EK

Ein negativer Rohertrag in der Auswertung entsteht üblicherweise nur bei Hilfsmitteln. Das liegt daran, dass Hilfsmittel nach den gültigen Lieferverträgen abgerechnet werden und somit der Verkaufspreis oftmals niedriger ist, als der im ABDA-Artikelstamm PlusV hinterlegte Apothekeneinkaufspreis.

Category: Abrechnung
Warum sind in der Apotheken-Sammelrechnung und der Importberechnung Kostenträger doppelt aufgelistet?


Manche Kostenträger wie z. B. die AOK Bayern oder AOK PLUS fordern getrennte Abrechnungen. Das bedeutet, dass für jede dort abrechnende Apotheke mehrere Konten geführt werden müssen. Um diese Konten des Kostenträgers auch für Sie transparent zu halten, werden diese getrennt in den Abrechnungsunterlagen aufgeführt. Der Kostenträger erscheint also ggf. mehrfach.

Category: Abrechnung
Wo finde ich die Rabattverträge der Krankenkassen?


Die zentrale Informationsstelle für Rabattverträge ist das www.deutschesapothekenportal.de.

Category: Abrechnung
Wieso gibt es eigentlich eine Importberechnung bei Hilfsmittelrezepten?


Natürlich wird bei Hilfsmitteln keine Importberechnung durchgeführt. Ist aber auf einem Rezept der Kreuzfeldstatus "7" (=Hilfsmittel) angekreuzt, wird dieser Beleg komplett dem Hilfsmittelkonto zugeordnet, auch wenn neben dem Hilfsmittel ein (importfähiges) FAM verordnet ist.

Hinweis: Mischrezepte, also Arzneimittel und Hilfsmittel auf einem Rezept, sind nicht erlaubt. Weisen Sie den verordnenden Arzt nach Möglichkeit darauf hin. Informationen zum Ausfüllen der Rezepte erhält der Arzt bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung.

Category: Abrechnung
Ärzte-Statistik - Ihre 30 umsatzstärksten Ärzte: Nach welchen Kriterien werden die Rezepte den Spalten "Hilfsmittel und Impfstoffe...." bzw. "PC-Rezepte...." zugeordnet?

Das ist immer abhängig vom gewählten Kreuzfeldstatus ( 7 / 8 / 9 ):

  • Ist nur Status 7 oder 8 angekreuzt - also ohne Status 9 - dann wird das Rezept nur der Spalte "Hilfsmittel und Impfstoffe...." zugerechnet.
  • Ist nur der Status 9 - also ohne Status 7 oder Status 8 - angekreuzt, dann wird das Rezept ausschließlich der Spalte "PC-Rezepte-..." zugeordnet.
  • Ist auf dem Rezept neben dem Status 9 zusätzlich noch der Status 7 und/oder 8 angekreuzt, wird das Rezept beiden Spalten zugeordnet.
Category: Abrechnung
Ich möchte gerne manche Daten aus der Abrechnung nachvollziehen, z. B. welches Arzneimittel mit welchem Apothekenabschlag berechnet wurde. Wie kann ich das tun?


Gehen Sie in apothekeOnline und wählen Sie dort den Punkt Rezeptsuche. Sie können Ihre Suche mit einem oder mehreren Parameter(n) einschränken. Sollten Ihnen die dann angezeigten Informationen nicht ausreichen, klicken Sie auf "Rezeptdaten downloaden". Sie können die Daten nun in Ihrer Tabellenkalkulation (z. B. Microsoft Excel) öffnen, dort werden ihnen noch mehr Informationen zu jeder Position angezeigt.

Category: Abrechnung
Wie funktioniert die Importberechnung?


Hier kommt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V zum Tragen. Anhand der von Ihnen eingelieferten Rezepte und des ABDA-Artikelstammes überprüfen wir, welche FAM Sie abgegeben haben, zu welchen dieser FAM es Importe gibt, die preisgünstig (importfähig) sind und welche Importe Sie tatsächlich abgegeben haben. Bei der Ermittlung der Ersparnis wird beim Original, wie auch beim Import, der jeweils gültige  Herstellerrabatt abgezogen.

Regelung bis 01.07.2019:

Die Summe der importfähigen AM ist die Grundlage zur Bestimmung der Importquote und der daraus resultierenden Soll-Vorgabe der Wirtschaftlichkeitsreserve (= 10 % der Importquote). Abhängig vom Anteil des importfähigen Umsatzes ist die Importquote gestaffelt:

  • importfähiger Umsatzanteil = 0 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote =   0,0 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 5 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 0,8 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 10 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 1,7 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 15 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 2,5 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 20 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 3,3 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 4,2 %
  • importfähiger Umsatzanteil über 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 5,0 %


Hier ein Beispiel:
Sie haben für den Kostenträger A im Monat Mai einen FAM-Umsatz von 1000,-- Euro. Der importfähige Umsatz zu diesen 1000,-- Euro ist laut ABDA-Artikelstamm 150,-- Euro, dies entspricht einem Anteil von 15 %. Bei 15 % importfähigem Umsatzanteil beträgt die Importquote 2,5 %. D. h., Ihre Sollvorgabe für die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 0,25 % von 1000,--, also 2,50 Euro.

Ist es Ihnen gelungen, anhand Ihrer abgegebenen importfähigen AM mind. 2,50 Euro einzusparen, so haben Sie das Soll erfüllt.

Haben Sie mehr eingespart, als die Wirtschaftlichkeitsreserve von Ihnen verlangt, dann wird die Differenz zwischen Soll und Ist Ihrem Importkonto gutgeschrieben (= Gutschrift). Haben Sie das Soll nicht erfüllen können, wird die Differenz von Ihrem Importkonto abgezogen (= Kürzung). Das Konto wird laufend geführt, die Abrechnung erfolgt jeweils am Quartalsende. D. h. weist Ihr Konto zum Quartalsende einen negativen Wert aus, wird dieser in Ihrer Monatsrechnung abgezogen, ist der Kontostand positiv, bleibt er zur weiteren Verrechnung von Kürzungen als "Reserve" stehen.

Regelung ab 01.07.2019:

Regelwerk für die Berechnung der Preisgünstigkeit:

  • Für die Berechnung der Quote und des Anteils preisgünstiger (importfähiger) Arzneimittel werden nun folgende Importe berücksichtigt:

  1. Abgabepreis Original <= 100,00€: min. 15% preiswerter als das Original
  2. Abgabepreis Original > 100,00€: min. 15% preiswerter als das Original
  3. Abgabepreis Original > 300,00€: min. 5% preiswerter als das Original

Regelwerk für die Berechnung des Einsparziels, welches halbjährlich fix auf 2% festgelegt ist.

  • Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre jeweils das Referenzarzneimittel (Original) abgegeben worden. Die Summe dieser Umsätze eines Kalendermonats ergibt den theoretischen Umsatz.
  • Die erreichte Einsparung errechnet sich aus der Differenz des Abgabepreises des jeweiligen Referenzarzneimittels und des preisgünstigen Importarzneimittels.
  • Das Einsparziel wird aus der Summe der Einsparungen durch die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel geteilt durch den theoretischen Umsatz im importrlevanten Markt ermittelt.

Beispiel:

Mit der Abgabe preisgünstiger Importe wurden beim Kostenträger A Einsparungen von 80,00€ erzielt. Der theoretische Umsatz beläuft sich z.B. auf 1.500,00€.

  • Erreichtes Einsparziel = 80,00€ / 1.500,00€ = 0,053 = 5,3%
  • Theoretisches Einsparziel = 1.500,00€ * 2% = 30,00 €
  • Daraus ergibt sich aus den Einsparungen ein Guthaben von 50,00€.


Wichtig: Bei den Importkonten handelt es sich um virtuelle Konten. Guthaben kommen nicht zur Auszahlung.

Category: Abrechnung
Wie bedrucke ich Rezepte für künstliche Befruchtung korrekt?


Bei Arzneimitteln zur künstlichen Befruchtung nach § 27 a SGB V drucken Sie in die erste der drei Taxationszeilen des Rezeptes die Sonder-PZN 9999643 und die Taxe 0 (null). In die zweite Zeile drucken Sie wie gewohnt die PZN des Arzneimittels und den Faktor. In das Feld Taxe drucken Sie jedoch nur den halben Taxbetrag auf. Kostet ein Medikament z. B. 150,-- Euro drucken Sie für die Taxe also 75,-- auf. In das Feld Zuzahlung tragen Sie 0 (null) ein. Die Eigenbeteiligung der Versicherten wird nicht auf das Rezept aufgetragen.

Category: Abrechnung
Pachtzinsfreier Umsatz


Für die Berechnung des pachtzinsfreien Umsatzes werden nur Arzneimittel mit einem Rohgewinnaufschlag von max. 12 % berücksichtigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hier nur um einen Richtwert handeln kann, der sich ausschließlich auf Ihre GKV-Rezepte bezieht. Barverkäufe und Privatverordnungen können von uns nicht berücksichtigt werden.

Category: Abrechnung
Was bedeutet es, wenn die Abrechnungsfrist überschritten wurde?


In der Regel gilt: Rezepte, die innerhalb eines Monats ab Monatsende der Abgabe abgerechnet werden, liegen innerhalb der Abrechnungsfrist. Näheres findet sich in den jeweiligen Arzneimittellieferverträgen. Wird die Abrechnungsfrist überschritten, so kann es seitens der Kassen zu Retaxationen kommen, die Erstattung darf aber nicht mehr vollständig verweigert werden.

Category: Abrechnung
Wie lang ist die Abgabefrist?


Die Abgabefrist richtet sich nach den in den einzelnen Bundesländern gültigen Arzneimittellieferungsverträgen und beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt, dass ein Rezept innerhalb von vier Wochen beliefert werden muss. Kommt ein Patient später, ist die Abgabefrist überschritten.

Category: Abrechnung
Welche Zahlungsmodalitäten bietet die VSA für die Auszahlung der Abrechnungsgelder an?


Die Wertstellung der Gelder erfolgt via Überweisung am gleichen Tag, an dem die VSA die Gelder freigibt.

Außerdem bietet die VSA unterschiedliche Auszahlungsmodi an:

  • Auszahlung von 100% der Abrechnungssumme jeweils am 14. des Folgemonats.
  • Flexible Auszahlung bis zu  80% der Abrechnungssumme des Vormonats und  mit bis zu drei Abschlagszahlungen im Folgemonat (z.B. am 14. oder variabel). Die Restsumme wird nach der Abrechnung (z.B. am 21. oder variabel) des Folgemonats gezahlt.
Category: Abrechnung

Fragen zu apothekeOnline

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Warum habe ich einen negativen Rohertrag in der Produktgruppenübersicht?


Die Produktgruppenübersicht enthält alle verschreibungspflichtigen FAM zu denen ein Einkaufspreis vorhanden ist.

Bei dem von der VSA ausgewiesenen Rohertrag  handelt es sich um einen informativen Rohertrag. Dieser wurde auf Basis des im ABDA-Stamm plus V angegebenen Einkaufspreises berechnet, wobei individuelle Rabatte nicht berücksichtigt wurden.

Der Rohertrag berechnet sich nach folgender Formel:
Rohertrag = Anz. Pckg * (8,51 - Apo-Abschlag netto) + 3% * Apo-EK

Ein negativer Rohertrag in der Auswertung entsteht üblicherweise nur bei Hilfsmitteln. Das liegt daran, dass Hilfsmittel nach den gültigen Lieferverträgen abgerechnet werden und somit der Verkaufspreis oftmals niedriger ist, als der im ABDA-Artikelstamm PlusV hinterlegte Apothekeneinkaufspreis.

Category: Abrechnung
Warum sind in der Apotheken-Sammelrechnung und der Importberechnung Kostenträger doppelt aufgelistet?


Manche Kostenträger wie z. B. die AOK Bayern oder AOK PLUS fordern getrennte Abrechnungen. Das bedeutet, dass für jede dort abrechnende Apotheke mehrere Konten geführt werden müssen. Um diese Konten des Kostenträgers auch für Sie transparent zu halten, werden diese getrennt in den Abrechnungsunterlagen aufgeführt. Der Kostenträger erscheint also ggf. mehrfach.

Category: Abrechnung
Wo finde ich die Rabattverträge der Krankenkassen?


Die zentrale Informationsstelle für Rabattverträge ist das www.deutschesapothekenportal.de.

Category: Abrechnung
Wieso gibt es eigentlich eine Importberechnung bei Hilfsmittelrezepten?


Natürlich wird bei Hilfsmitteln keine Importberechnung durchgeführt. Ist aber auf einem Rezept der Kreuzfeldstatus "7" (=Hilfsmittel) angekreuzt, wird dieser Beleg komplett dem Hilfsmittelkonto zugeordnet, auch wenn neben dem Hilfsmittel ein (importfähiges) FAM verordnet ist.

Hinweis: Mischrezepte, also Arzneimittel und Hilfsmittel auf einem Rezept, sind nicht erlaubt. Weisen Sie den verordnenden Arzt nach Möglichkeit darauf hin. Informationen zum Ausfüllen der Rezepte erhält der Arzt bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung.

Category: Abrechnung
Ärzte-Statistik - Ihre 30 umsatzstärksten Ärzte: Nach welchen Kriterien werden die Rezepte den Spalten "Hilfsmittel und Impfstoffe...." bzw. "PC-Rezepte...." zugeordnet?

Das ist immer abhängig vom gewählten Kreuzfeldstatus ( 7 / 8 / 9 ):

  • Ist nur Status 7 oder 8 angekreuzt - also ohne Status 9 - dann wird das Rezept nur der Spalte "Hilfsmittel und Impfstoffe...." zugerechnet.
  • Ist nur der Status 9 - also ohne Status 7 oder Status 8 - angekreuzt, dann wird das Rezept ausschließlich der Spalte "PC-Rezepte-..." zugeordnet.
  • Ist auf dem Rezept neben dem Status 9 zusätzlich noch der Status 7 und/oder 8 angekreuzt, wird das Rezept beiden Spalten zugeordnet.
Category: Abrechnung
Ich möchte gerne manche Daten aus der Abrechnung nachvollziehen, z. B. welches Arzneimittel mit welchem Apothekenabschlag berechnet wurde. Wie kann ich das tun?


Gehen Sie in apothekeOnline und wählen Sie dort den Punkt Rezeptsuche. Sie können Ihre Suche mit einem oder mehreren Parameter(n) einschränken. Sollten Ihnen die dann angezeigten Informationen nicht ausreichen, klicken Sie auf "Rezeptdaten downloaden". Sie können die Daten nun in Ihrer Tabellenkalkulation (z. B. Microsoft Excel) öffnen, dort werden ihnen noch mehr Informationen zu jeder Position angezeigt.

Category: Abrechnung
Wie funktioniert die Importberechnung?


Hier kommt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V zum Tragen. Anhand der von Ihnen eingelieferten Rezepte und des ABDA-Artikelstammes überprüfen wir, welche FAM Sie abgegeben haben, zu welchen dieser FAM es Importe gibt, die preisgünstig (importfähig) sind und welche Importe Sie tatsächlich abgegeben haben. Bei der Ermittlung der Ersparnis wird beim Original, wie auch beim Import, der jeweils gültige  Herstellerrabatt abgezogen.

Regelung bis 01.07.2019:

Die Summe der importfähigen AM ist die Grundlage zur Bestimmung der Importquote und der daraus resultierenden Soll-Vorgabe der Wirtschaftlichkeitsreserve (= 10 % der Importquote). Abhängig vom Anteil des importfähigen Umsatzes ist die Importquote gestaffelt:

  • importfähiger Umsatzanteil = 0 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote =   0,0 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 5 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 0,8 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 10 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 1,7 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 15 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 2,5 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 20 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 3,3 %
  • importfähiger Umsatzanteil bis 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 4,2 %
  • importfähiger Umsatzanteil über 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 5,0 %


Hier ein Beispiel:
Sie haben für den Kostenträger A im Monat Mai einen FAM-Umsatz von 1000,-- Euro. Der importfähige Umsatz zu diesen 1000,-- Euro ist laut ABDA-Artikelstamm 150,-- Euro, dies entspricht einem Anteil von 15 %. Bei 15 % importfähigem Umsatzanteil beträgt die Importquote 2,5 %. D. h., Ihre Sollvorgabe für die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 0,25 % von 1000,--, also 2,50 Euro.

Ist es Ihnen gelungen, anhand Ihrer abgegebenen importfähigen AM mind. 2,50 Euro einzusparen, so haben Sie das Soll erfüllt.

Haben Sie mehr eingespart, als die Wirtschaftlichkeitsreserve von Ihnen verlangt, dann wird die Differenz zwischen Soll und Ist Ihrem Importkonto gutgeschrieben (= Gutschrift). Haben Sie das Soll nicht erfüllen können, wird die Differenz von Ihrem Importkonto abgezogen (= Kürzung). Das Konto wird laufend geführt, die Abrechnung erfolgt jeweils am Quartalsende. D. h. weist Ihr Konto zum Quartalsende einen negativen Wert aus, wird dieser in Ihrer Monatsrechnung abgezogen, ist der Kontostand positiv, bleibt er zur weiteren Verrechnung von Kürzungen als "Reserve" stehen.

Regelung ab 01.07.2019:

Regelwerk für die Berechnung der Preisgünstigkeit:

  • Für die Berechnung der Quote und des Anteils preisgünstiger (importfähiger) Arzneimittel werden nun folgende Importe berücksichtigt:

  1. Abgabepreis Original <= 100,00€: min. 15% preiswerter als das Original
  2. Abgabepreis Original > 100,00€: min. 15% preiswerter als das Original
  3. Abgabepreis Original > 300,00€: min. 5% preiswerter als das Original

Regelwerk für die Berechnung des Einsparziels, welches halbjährlich fix auf 2% festgelegt ist.

  • Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre jeweils das Referenzarzneimittel (Original) abgegeben worden. Die Summe dieser Umsätze eines Kalendermonats ergibt den theoretischen Umsatz.
  • Die erreichte Einsparung errechnet sich aus der Differenz des Abgabepreises des jeweiligen Referenzarzneimittels und des preisgünstigen Importarzneimittels.
  • Das Einsparziel wird aus der Summe der Einsparungen durch die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel geteilt durch den theoretischen Umsatz im importrlevanten Markt ermittelt.

Beispiel:

Mit der Abgabe preisgünstiger Importe wurden beim Kostenträger A Einsparungen von 80,00€ erzielt. Der theoretische Umsatz beläuft sich z.B. auf 1.500,00€.

  • Erreichtes Einsparziel = 80,00€ / 1.500,00€ = 0,053 = 5,3%
  • Theoretisches Einsparziel = 1.500,00€ * 2% = 30,00 €
  • Daraus ergibt sich aus den Einsparungen ein Guthaben von 50,00€.


Wichtig: Bei den Importkonten handelt es sich um virtuelle Konten. Guthaben kommen nicht zur Auszahlung.

Category: Abrechnung
Wie bedrucke ich Rezepte für künstliche Befruchtung korrekt?


Bei Arzneimitteln zur künstlichen Befruchtung nach § 27 a SGB V drucken Sie in die erste der drei Taxationszeilen des Rezeptes die Sonder-PZN 9999643 und die Taxe 0 (null). In die zweite Zeile drucken Sie wie gewohnt die PZN des Arzneimittels und den Faktor. In das Feld Taxe drucken Sie jedoch nur den halben Taxbetrag auf. Kostet ein Medikament z. B. 150,-- Euro drucken Sie für die Taxe also 75,-- auf. In das Feld Zuzahlung tragen Sie 0 (null) ein. Die Eigenbeteiligung der Versicherten wird nicht auf das Rezept aufgetragen.

Category: Abrechnung
Pachtzinsfreier Umsatz


Für die Berechnung des pachtzinsfreien Umsatzes werden nur Arzneimittel mit einem Rohgewinnaufschlag von max. 12 % berücksichtigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hier nur um einen Richtwert handeln kann, der sich ausschließlich auf Ihre GKV-Rezepte bezieht. Barverkäufe und Privatverordnungen können von uns nicht berücksichtigt werden.

Category: Abrechnung
Was bedeutet es, wenn die Abrechnungsfrist überschritten wurde?


In der Regel gilt: Rezepte, die innerhalb eines Monats ab Monatsende der Abgabe abgerechnet werden, liegen innerhalb der Abrechnungsfrist. Näheres findet sich in den jeweiligen Arzneimittellieferverträgen. Wird die Abrechnungsfrist überschritten, so kann es seitens der Kassen zu Retaxationen kommen, die Erstattung darf aber nicht mehr vollständig verweigert werden.

Category: Abrechnung
Wie lang ist die Abgabefrist?


Die Abgabefrist richtet sich nach den in den einzelnen Bundesländern gültigen Arzneimittellieferungsverträgen und beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt, dass ein Rezept innerhalb von vier Wochen beliefert werden muss. Kommt ein Patient später, ist die Abgabefrist überschritten.

Category: Abrechnung
Welche Zahlungsmodalitäten bietet die VSA für die Auszahlung der Abrechnungsgelder an?


Die Wertstellung der Gelder erfolgt via Überweisung am gleichen Tag, an dem die VSA die Gelder freigibt.

Außerdem bietet die VSA unterschiedliche Auszahlungsmodi an:

  • Auszahlung von 100% der Abrechnungssumme jeweils am 14. des Folgemonats.
  • Flexible Auszahlung bis zu  80% der Abrechnungssumme des Vormonats und  mit bis zu drei Abschlagszahlungen im Folgemonat (z.B. am 14. oder variabel). Die Restsumme wird nach der Abrechnung (z.B. am 21. oder variabel) des Folgemonats gezahlt.
Category: Abrechnung