Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V zum Tragen. Anhand der von Ihnen eingelieferten Rezepte und des ABDA-Artikelstammes überprüfen wir, welche FAM Sie abgegeben haben, zu welchen
werden, liegen innerhalb der Abrechnungsfrist. Näheres findet sich in den jeweiligen Arzneimittellieferverträgen. Wird die Abrechnungsfrist überschritten, so kann es seitens der Kassen zu Retaxationen
Die Abgabefrist richtet sich nach den in den einzelnen Bundesländern gültigen Arzneimittellieferungsverträgen und beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt, dass ein Rezept innerhalb von vier Wochen beliefert werden muss. Kommt ein Patient später, ist die Abgabefrist überschritten.
Verfügung.
Hierüber:
bekommen Sie wichtige Informationen vorab im Überblick (Tax-Dialog, Rezepteinlieferung, ...), können diese Funktionen mit einem Klick aufrufen (Klick auf den Funktionsnamen)können
an die NOVENTI Abrechnung zu senden. Sobald Ihre Rezeptdaten vorliegen, prüfen wir diese und liefern Ihnen die Ergebnisse über apothekeOnline . Noch vor der Einlieferung korrigieren Sie beanstandete
Reaktion auf sich abzeichnende Entwicklungen werden für Apotheken immer wichtiger. Mit Rezepttrend liefern wir Ihnen dazu die perfekte Grundlage. Aussagekräftige vergleichende Statistiken erhalten Sie über
Auswertungszeitraum und die einzubeziehenden Apotheken (z. B. Haupt- oder Filialapotheke). Ergänzend dazu liefert Praxistrend auch vergleichende Trendanalysen, die zusätzlich als grafischer Verlauf angezeigt werden können. Praxistrend liefert fundierte Antworten und wichtige Anhaltspunkte für die Optimierung des Arzt-/Apothekerverhältnisses
auch in Zukunft nicht einfacher, z.B. durch geplante Reformpakete, veränderte Marktbedingungen, Lieferengpässe oder steigende Personalkosten. Jetzt mehr Infos erhalten cashManager – jederzeit individueller