angegeben werden. Der Artikelname alleine, z. B. „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittelpositionsnummern, nicht [...] belegen_Sept_18.pub PFLEGEHILFSMITTELBELEGE: WICHTIGE HINWEISE ZUM KORREKTEN AUSFÜLLEN 1. Abrechnungsrelevant ist ausschließlich Anlage 2. Anlage 4 dient der Genehmigung durch die Pflegekasse und kann [...] Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben. PZN statt Hilfsmittelpositionsnummer: der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittel- positionsnummern, nicht über PZNs
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