sicherheitsmaßnahmen. 6.3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Wei- terentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer ge- stattet, alternative adäquate [...] adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. 7. Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Subun- ternehmer) 7.1. Als Subunternehmer
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