Erstellung der Abrechnungsunterlagen § 300 und § 302 für Apotheken, Kostenträger und Hersteller Verbuchung von Zu- und Absetzungen Erzeugung und Versand von Datenlieferungen auf Datenträgern und online
Auszahlungsbetrag erhalten Sie über zwei Buchungen, aufgeteilt nach § 300 und § 302. Seite 2 von 4 Wann diese Beträge buchhalterisch freigegeben und auf Ihrem Konto verbucht werden, richtet sich nach Ihrem v
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