gemäß den Anforderungen des § 11 BDSG (Auftragsda- tenverarbeitung) gebunden werden. Gleichzeitig versichert der NNF, dass gemäß der gesetzlichen Verpflichtung im ANSG die erhobenen Stamm- und späteren S
Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – neu ab 1. Juni 2025 Ab 1. Juni 2025 wird der neue Pflegehilfsmittelvertrag des DAV gültig werden. Wir werden Sie hierzu auf dieser Seite noch detailli