Fertigarzneimitteln, bei denen die AMPreisV greift, die Ausnahme. Wenn die AMPreisV anzuwenden ist und kein Ausnahmetatbestand gemäß §1 Absatz 3 AMPreisV vorliegt, fallen auch bei Sprechstundenbedarfsabgaben [...] der Rachitisvorsorge, 6. von Blutkonzentraten, die zur Anwendung bei der Bluterkrankheit, sowie von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei der Dialyse Nierenkranker be- stimmt sind, 7. von aus Fertigarzneimitteln [...] , erfolgt die Auszahlung der Notdienstpauschale direkt an das ApoRZ, das diese Ein- nahmen bei der Abrechnung mit Ihnen weitergibt. Verzichten Sie auf die Einbindung Ihres ApoRZ, so erfolgt die Auszahlung
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