Regelungen in der TI-Vereinbarung wird laut Aussage DAV auch beimBesitz mehrerer Apotheken grundsätzlich nur eine eHBA erstattet. Eine Ausnahme bilden Apotheken, die in der Rechtsform einer oHG/GbR geführt
Zu Beginnbenötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden dazu
Wenn Sie bereits eine DSL-Leitung haben, ist keine zusätzliche Leitung für TI erforderlich. Die Geschwindigkeit sollte im Hinblick auf viele Änderungen in den nächsten Jahren jedoch schon jetzt bei min. 50
Nein, es wird nichts an der Warenwirtschaft/Hardware verändert, daher gibt es keine systemseitigen Einschränkungen des Apothekenbetriebes. Es ist auch kein Notlauf oder Ähnliches erforderlich.
Sie benötigen für den Konnektor und auch für jedes Kartenleseterminal je einen freien 220V Stromanschluss sowie einen freien Netzwerkanschluss (für den Konnektor idealerweise am Switch). Bitte tragen
haben mit der Firma Samhammer einen sehr erfahrenen Dienstleister beauftragt, der bisher schon mehr als 10.000 Installationen der TI bei Arztpraxen vorgenommen hat und daher einen hohen Grad an Erfahrung