mer des abgegebenen Artikels angegeben werden. Der Artikelname alleine, z. B. „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über [...] mmer: der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittel- positionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben 3. Der Vertrag [...] PFLEGEHILFSMITTELBELEGE: WICHTIGE HINWEISE ZUM KORREKTEN AUSFÜLLEN 1. Abrechnungsrelevant ist ausschließlich Anlage 2. Anlage 4 dient der Genehmigung durch die Pflegekasse und kann nicht abgerechnet werden
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: