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muss 1 x im Monat (1. Werktag des Monats für den vergangenen Monat) den PKVAbsatz an das ARZ übermitteln: Dazu bedruckt sie den Sonderbeleg „Selbsterklärung“ und reicht diesen zusammen mit dem normalen
muss 1 x im Monat (1. Werktag des Monats für den vergangenen Monat) den PKVAbsatz an das ARZ übermitteln: Dazu bedruckt sie den Sonderbeleg „Selbsterklärung“ und reicht diesen zusammen mit dem normalen
Prozessen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Aufgabe Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Apothekengesetz übermitteln die Rechenzentren dem Deutschen Apothekerverband e.V. im Wege elektronischer Datenübertragung oder
Prozessen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Aufgabe Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Apothekengesetz übermitteln die Rechenzentren dem Deutschen Apothekerverband e.V. im Wege elektronischer Datenübertragung oder
müssen die notwendigen Meldungen zur Ermittlung der Abgaben (Pa- ckungsanzahl gemäß 3.1 * 16 Cent) übermitteln und die ermittelten Beträge nach Bescheiderstellung an den Fonds abführen. 4 Datenschutz Der NNF [...] nicht als Sachleistung abgegebenen Packungen im Wege der Selbsterklärung direkt an den Fonds zu übermitteln und bekommt die Notdienstpauschale direkt überwiesen.