Vertraulichkeit und Verpflichtung zur Geheimhal- tung 5.1. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Ar- beiten nur Beschäftigte ein, die gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b DSGVO auf die Vertraulichkeit sowie [...] weitere Unterbeauftragungen. 6. Datensicherheit 6.1. Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und or- ganisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 Abs. 3
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