Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erteilte
beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. 10. Belehrung zum Beschwerdemöglichkeit Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die
beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. 12. Belehrung zum Beschwerdemöglichkeit Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die