Organe, sonstigen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der NHC. 16. Höhere Gewalt 16.1. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignis- sen, die die AVOXA und NHC nicht zu vertreten haben und welche [...] fremden Telekommunikationssystemen und sonstige Umstände gleich, die die AVOXA und NHC nicht zu vertreten haben, die aber deren Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Höhe- rer Gewalt steht
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