n des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 15.5. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsprodukts sind, sind nur ersatzfä- hig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer [...] ich zum Vorteil des Vertragspartners sind, (2) rein administrati- ver Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Vertragspartner haben, oder (3) unmittelbar durch Uni- onsrecht oder innerstaatlich [...] Überprü- fung unterstützen, ob das taxierte Arzneimittel der Ver- ordnung entspricht. 3.3. Für den Leistungs- und Funktionsumfang der Vertrags- produkte sind ausschließlich diese Bedingungen (AGB) maßgeblich
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