Beantragung einer Herstellernummer
Für die Abrechnung parenteraler Lösungen nach Anlage 3 der Hilfstaxe für Apotheken
Nachfolgend finden Sie die vom DAV bereitgestellten Formulare zur Beantragung einer Herstellernummer für die Abrechnung parenteraler Lösungen nach Anlage 3 der Hilfstaxe für Apotheken.
1. Herstellernummer für die eigenen Herstellung
Wenn Sie selbst parenterale Zubereitungen herstellen, benötigen Sie für Ihre Apotheke eine Herstellernummer. Die Vergabe erfolgt durch die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker (WuV) im Auftrag des Deutschen Apothekerverbands e.V. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die unten bereitgestellten Dokumente ausgefüllt an die WuV (Adresse im Antrag) zu senden. Bitte beachten Sie, dass nur eine einzige Nummer vergeben wird, auch wenn Sie neben Ihrer Hauptapotheke noch Filialen betreiben.
2. Herstellernummer für die Herstellung durch Dritte
Soweit eine andere öffentliche Apotheke, eine Krankenhausapotheke oder ein Lohnhersteller die Herstellung der parenteralen Zubereitung für Sie durchführt, benötigt auch dieser Betrieb eine eigene Herstellernummer.
In diesem Fall bitten wir Sie, den Betrieb mit unter stehendem Anschreiben darüber zu informieren. Dem Anschreiben muss der Datenerfassungsbogen hinzugefügt werden.