Informationen rund um Ihre Rezeptabrechnung

Hier finden Sie die Blogbeiträge der ErfolgsRezepte-Newsletter aus 2023 ...

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 12/2023

Originalrezepte anfordern oder die Rezeptabholung hat nicht geklappt? Was nun – was tun?

Ihr Kundenportal mein-NOVENTI.de kennt die Antwort. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen schnell und direkt per Ticket.

Sie brauchen ein Originalrezept? Der schnellste Weg geht über Ihr Kundenportal mein-NOVENTI.de
Dass bereits im Rechenzentrum befindliche Originalrezepte noch einmal in der Apotheke benötigt werden, kommt immer wieder vor. Sei es, weil die Ärztin bzw. der Arzt es nochmal verlangt, die Apotheke etwas ändern möchte, die Kundin bzw. der Kunde ein anderes Medikament haben will oder manchmal auch wegen einer falsch berechneten Zuzahlung.

Über Ihr Kundenportal mein-NOVENTI.de geht die Rezeptrückforderung ganz bequem online: Bitte senden Sie uns dazu die relevanten Rezeptdaten wie Versichertennummer, PZN, Abgabedatum und Bruttobetrag und leiten Sie uns diese Informationen einfach per Ticket über mein-NOVENTI.de weiter. Klicken Sie dazu die Buttons Rezeptabrechnung und Rezeptrückforderung an – wir kümmern uns dann gerne um Ihr Anliegen.

Bitte beachten: Sie haben die Möglichkeit, Rezepte aus Ihrer aktuellen Abrechnung bis zu drei Werktage vor der Monatsabrechnung (diese wird zum 12. des Folgemonats erstellt) über mein-NOVENTI.de anzufordern.

Rezeptabholung nicht erfolgt? Ihr Kundenportal mein-NOVENTI.de hilft
Es sollte die Ausnahme sein, aber manchmal findet die eigentlich geplante Rezeptabholung nicht statt. Gründe dafür können eine kurzfristige Tour-Änderung, ungünstige Witterung, hohes Verkehrsaufkommen oder der krankheitsbedingte Ausfall der Fahrerin bzw. des Fahrers sein. Ist dies der Fall, senden Sie uns bitte gleich am Folgetag ein Ticket über Ihr Kundenportal mein-NOVENTI.de

Wichtig: Nehmen Sie darin wie gezeigt die Auswahl Rezeptabrechnung und Abholung nicht erfolgt vor.

Damit keine weitere wertvolle Zeit verstreicht, beauftragen wir schnellstmöglich eine neue Abholung für Ihre Apotheke und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

eRezept. Was ist eigentlich ...?

Relevante Begriffe und Bezeichnungen rund um das eRezept erklärt.

V wie Vertragskennzeichen

Bei Vertragskennzeichen handelt es sich um spezifische Identifikationscodes, die im Rahmen von Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern verwendet werden, um eine standardisierte elektronische Kommunikation zwischen den betreffenden Akteuren sicherzustellen.

Welche Vertragskennzeichen gibt es?

01 = ASV-Rezept (ambulant-spezialärztliche Verordnung nach § 116b Abs. 7 SGB V)
07 = TSS-Rezept (Terminsservicestellen-Verordnung nach § 75 Abs. 1a SGB V)
04 = Entlassmanagement-Rezept (nach § 39 Abs. 1a SGB V)

Das Vertragskennzeichen wird beim eRezept an zwei Stellen gefüllt und sollte im besten Fall nicht voneinander abweichen:

  • im eRezept-Verordnungsdatensatz der Ärztin bzw. des Arztes.
  • im eRezept-Abgabedatensatz der Apotheke. Hier wird das Vertragskennzeichen vom entsprechenden Warenwirtschaftssystem der Apotheke im Hintergrund automatisch gesetzt.

Nach der Übermittlung des eRezept-Datensatzes prüfen wir als Ihr Abrechnungszentrum, ob die beiden Vertragskennzeichen zueinanderpassen. Im Negativfall setzen wir entsprechende Meldungen ab, die Sie über Ihr Kundenportal apothekeOnline im scanDialog einsehen können. Als scanDialog-Kunde werden Ihnen diese Meldungen zudem direkt in Ihrem Warenwirtschaftssystem angezeigt.
Weichen die Vertragskennzeichen voneinander ab, kann die Apotheke leider selbst nichts heilen. Um Retaxationen zu vermeiden, ist es im Fehlerfall notwendig, sich selbst aktiv an den Warenwirtschaftsanbieter zu wenden und die Kennzeichen synchronisieren zu lassen. Das korrigierte eRezept wird dann erneut zur Abrechnung an uns übermittelt.

Wie das Vertragskennzeichen zu setzen ist, regelt übrigens die TA 7 (Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V).

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 11/2023

eRezept. Was ist eigentlich ...?

Relevante Begriffe und Bezeichnungen rund um das eRezept erklärt.

Z wie Zusatzattribute

Zusatzattribute beschreiben unterschiedliche Besonderheiten der Abgabesituation aus Sicht der Apotheke. Dabei werden technische Schlüssel eingesetzt, die per TA 7 (Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V) geregelt sind.

Was fachlich in einem Zusatzattribut beschrieben wird, ist in der Zusatzattributgruppe angegeben. Zum Beispiel sind die Angaben zur Nichtverfügbarkeit auf die Gruppen 1–4 und 6 aufgeteilt:

  • Markt (Zusatzattribut Gruppe 1): In welchem Markt laut Rahmenvertrag ist die Abgabe erfolgt? Ist der verordnete Artikel auf der Substitutionsausschlussliste? Hat der Arzt die Aut-idem-Ersetzung verboten?
  • Rabattvertrag (Gruppe 2): Gab es einen Rabattvertrag und ist dieser beliefert worden? Wenn er nicht beliefert wurde, welche Begründung nach Rahmenvertrag lag dafür vor?
  • Preisgünstiges Arzneimittel (Gruppe 3): Ist im nichtsolitären Markt beliefert worden? Wenn ja, ist dort eines der vier preisgünstigsten FAM abgegeben worden? Welche Begründung nach Rahmenvertrag lag vor, wenn kein preisgünstiges FAM abgegeben werden konnte?
  • Import (Gruppe 4): Ist im importrelevanten Markt abgegeben worden? Wenn ja, ist ein preisgünstigerer Import, ein Import oder ein Original abgegeben worden?
  • Wunscharzneimittel (Gruppe 6): Das Wunscharzneimittel hat im eRezept eine eigene Beschreibung in der Gruppe 6 der Zusatzattribute. Es wird nur angegeben, ob die Abgabe voll zu Lasten der Versicherten/des Versicherten in der Apotheke stattgefunden hat.

Bei der Sonder-PZN 02567024 (Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels) wird auf mehrere Zusatzattribute aufgeteilt. Die Einhaltung der Abgaberangfolge nach Rahmenvertrag wird daher genauer und eindeutiger im eRezept beschrieben.

Zusatzattribute werden bei der Bearbeitung eines Rezeptes vom Warenwirtschaftssystem im Hintergrund gesetzt. Diese können bei Bedarf im System oder mit Unterstützung des Warenwirtschaftsanbieters geändert werden.

Bei eRezepten ersetzen Zusatzattribute einen Teil der Dokumentationen der Apotheke, die beim Papierrezept im Verordnungsfeld erfolgen, beispielsweise wenn ein Befreiungsausweis vom Patienten vorgelegt wurde. Dafür gibt es zusätzlich zum Schlüssel festgelegte Möglichkeiten, einen Freitext mitzugeben. Die Freitexte werden per Warenwirtschaftssystem eingegeben und von dort in den eRezept-Abgabedatensatz übernommen.

Hinweis: Im Gegensatz zu Zusatzattributen, die ja wie erklärt der Beschreibung der Abgabe dienen, beschreibt die Rezeptänderung wiederum in einer eigenen Datenstruktur, unterteilt in zwölf Korrekturschlüssel, wenn es um eine Abweichung von der ursprünglichen ärztlichen Verordnung geht

Übrigens: Das eRezept nimmt seit dem 1. Juli immer mehr Fahrt auf. Waren es im Juli noch um die 120.000 eRezepte, die von NOVENTI abgerechnet wurden, stieg der Anteil des Rezeptguts Oktober schon auf knapp 640.000 eRezepte! Ob Papier- oder eRezept: Alle Ihre Rezepte sind bei uns in besten Händen – die Abrechnungsprodukte bei NOVENTI sind von Anfang an eRezept-ready. Zum Beispiel unser Premiumtool scanDialog: Das eRezept wird direkt bei der Übermittlung ans Rechenzentrum nochmal auf Herz und Nieren geprüft. Ein weiterer Vorteil: Ihre eRezept-Daten sind dann sofort sicher im Rezeptarchiv abgelegt und für Sie verfügbar.

Hilfe! Hilfsmittel!

Ob Vertragswirrwarr, Präqualifizierungschaos oder Abrechnungshürden: Immer wieder entnimmt man auch der Fachpresse, wie komplex und kaum überschaubar sich die Bearbeitung von Hilfsmittelrezepten für Apotheken darstellt. Es verwundert also kaum, dass es vielen Apothekerinnen und Apothekern vor der Hilfsmittelbelieferung regelrecht graut! Jedoch muss fast jede Apotheke in Deutschland Hilfsmittel abgeben, schon allein, um sich bei wachsender Morbidität mit entsprechendem Portfolio breiter aufzustellen und relevante Kundengruppen an die Apotheke zu binden.

Sie brauchen also Lösungen, die Ihnen zum einen helfen, Hilfsmittel richtig abzugeben. Und zum anderen eine sichere und korrekte Abrechnung gewährleisten. Das NOVENTI HiMi-Paket unterstützt Sie bei der zuverlässigen Abgabe von Hilfsmitteln, gewährleistet eine korrekte Abrechnung und sorgt für einen hohen Retaxschutz.

Mit himiDialog erfolgt die HiMi-Vertragssuche und -Abgabeprüfung direkt am HV: Die Ad-hoc-Prüfung liefert gleich die richtige Info zu Hilfsmittelabgabe und -preis und schützt noch während des Kundengespräches vor einer Falschabgabe. Besonders retaxanfällig ist die Bedruckung des HiMi-Rezeptes. Durch praktische Bedruckungsempfehlungen mit allen abrechnungsrelevanten Angaben wie VZ, AC-/TK-Code, GKZ oder HMKZ sorgt himiDialog für eine hohe Abrechnungssicherheit.

Das Herzstück von himiDialog ist die komplett digitalisierte Datenbank mit allen HiMi-Verträgen, die wir aus der Abrechnung kennen. Das Vertragsarchiv wird von NOVENTI ständig aktualisiert – verbandsübergreifend und ohne Relevanz, ob Ihre Apotheke beigetreten ist oder nicht. Alle abrechnungsrelevanten Infos – inklusive Präqualifizierung – sind immer sofort im Vertragsarchiv für Sie abrufbar. Selbst Individualverträge finden sich in der Vertragsdatenbank. Aufgrund des umfangreichen Vertragswerkes können wir Ihnen zusätzliche Hinweise darauf geben, welche HiMi-Verträge noch relevant für Ihre Apotheke sein könnten.

Ist unser Premiumtool scanDialog zur Rezeptprüfung im Einsatz, wird automatisch auch die Kontrolle aller Hilfsmittelrezepte unterstützt.

Plus für NOVENTI Warenwirtschaftskunden: himiDialog-plus ist komplett über die NOVENTI Warenwirtschaft ansteuerbar. Sie können auf alle abrechnungsrelevanten Informationen zur Rezeptbedruckung zugreifen, ohne das System wechseln zu müssen.

Übrigens: himiDialog und scanDialog können direkt über das apothekeOnline-Portal abonniert werden. Weitere Infos hier ...

 

Prüfallrounder scanDialog

Durch mehrere aufeinander aufbauende Prüfstufen ist die Rezeptprüfung mit NOVENTI besonders sicher. Mit rund 400 zusätzlichen Rezeptprüfungen ausgestattet gibt speziell scanDialog Retaxationen kaum eine Chance. Unser Premiumtool prüft Ihre Papier- und eRezepte noch vor der Abrechnung, sodass Sie mögliche Fehler rechtzeitig „heilen“ und diese Rezepte berichtigt einliefern können. [Blogbeitrag] Ihre Rezeptdaten werden zudem gleich im Rechenzentrum gesichert. Bei komfortabler Bedienung ist scanDiaog jederzeit von jedem Arbeitsplatz und sogar über Tablets nutzbar.

scanDialog wird laufend aktualisiert, z. B. wenn gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen anzupassen sind. Mit der erhöhten Pflicht, einen Hashcode aufzudrucken, wurde das Tool bspw. um exklusive Prüfungen für Hashcode-Rezepte ergänzt. So werden Hashcode-pflichtige Rezepte auf fehlende oder fehlerhafte elektronische Zusatzdaten geprüft. Fehler werden sofort dokumentiert – bei korrekten Daten erfolgt über scanDialog direkt eine Positivmeldung.

Und auch die Technologie bleibt nicht stehen: Mit dem neuen Scanner Fujitsu fi-8170 wurde die für die Rezeptfehlererkennung wichtige OCR-Technik nochmals deutlich verbessert und die Bildauflösung der Rezeptimages erhöht.

scanDialog bietet nicht nur einen umfangreichen Retaxschutz, sondern spart dem Team viel Zeit bei der Rezeptkontrolle und sorgt einfach für mehr Sicherheit bei der Abrechnung. scanDialog abonnieren Sie direkt über das apothekeOnline-Portal.

Weitere Infos hier ...



„Großes Lob für die Anpassung des scanDialogs. Auf diese Weise können wir, noch bevor wir die Rezepte einreichen, ein Fehlen des Hashcodes ausschließen und das genaue Rezept anhand der Transaktionsnummer ausfindig machen.“

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 10/2023

Lieferengpasspauschale

Seit 1. August ist eine Vergütung für den Fall eines Lieferengpasses gesetzlich geregelt. Bereits für Ihr Rezeptgut August haben wir die entsprechenden Regelungen umgesetzt, damit Ihnen die zustehenden Lieferengpasspauschalen richtig zugeordnet und termingerecht ausgezahlt werden. Die Lieferengpasspauschale wird für Papierrezepte automatisch ermittelt, wenn das Gesamtbrutto von den Einzeltaxen abweicht und das Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit mit den Faktoren 2,3,4 angegeben ist. Die abzurechnenden Lieferengpasspauschalen ergeben sich aus der Anzahl der Faktoren 2,3,4 und sind durch die Höhe der Differenz zwischen Gesamtbrutto und angegebenen Einzeltaxen begrenzt. Bei eRezepten wird durch unsere Prüfung des Lieferengpass-Sonderkennzeichens und dem zugehörigen Faktor die Abrechenbarkeit sichergestellt.

 

Retaxationsverbote des Gesetzgebers für gesetzliche Krankenkassen

Direkt mit Inkrafttreten des ALBVVG am 27.07.2023 sind unterschiedliche Retaxverbote für die Kostenträger gesetzlich verbindlich geworden, wie z.B. bei fehlender Dosierungsangabe auf dem Rezept, fehlendem bzw. unleserlichem Ausstellungsdatum und bei einer Überschreitung der Rezeptbelieferungsfrist von 28 Tagen um bis zu drei Tage. Auch diese neuen Vorgaben des Gesetzgebers haben wir mit der Abrechnung zum Rezeptgut August fristgemäß für Ihre Abrechnung erstellt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Belege, die neben einem fehlenden Ausstelldatum noch weitere Fehler beinhalten, wie gewohnt an Ihre Apotheke zurückgeschickt werden.

TIPP: Um wirksam Retaxationen zu vermeiden, nutzen Sie am besten die NOVENTI Services zur umfangreichen Rezeptprüfung, z.B. unser Premiumtool scanDialog.

 

Rezeptrücksendung, weil der Hashcode fehlt oder Zusatzdaten fehlerhaft sind?

Ein solches Ärgernis können Sie künftig ganz einfach vermeiden: Unser Premiumtool scanDialog ist mit neuen exklusiven Prüfungen für Hashcode-Rezepte ausgestattet.

  • scanDialog prüft Ihre Hashcode-pflichtigen Rezepte auf fehlende elektronische Zusatzdaten.
  • Zudem werden elektronische Zusatzdaten auf mögliche Fehler gecheckt.
  • Es wird geprüft, ob der Hashcode korrekt aufgebracht ist
  • und Sie erhalten proaktiv über scanDialog eine Positivmeldung, wenn die zugehörigen elektronischen Zusatzdaten vorhanden und in Ordnung sind.


Seitdem es immer mehr Rezepte mit der Pflicht gibt, einen Hashcode aufzudrucken, ist mittlerweile praktisch jede Apotheke davon betroffen. Die Daten müssen korrekt sein und zum Rezept passen, da ansonsten das Rezept nicht abgerechnet werden kann und eine Retaxation droht. scanDialog erspart Ihnen Ärger und Aufwand, da betroffene Rezepte ganz automatisch vorab geprüft werden.

Übrigens: scanDialog führt als zentrales Steuerungs- und Prüfungstool zusätzlich rund 400 Rezeptprüfungen durch - egal ob für Papier- oder eRezept (Arznei- und Hilfsmittelrezepte). Im Monat werden bereits heute rund 10 Mio. Belege in Apotheken erfolgreich geprüft. scanDialog trägt damit besonders effektiv dazu bei, Rezeptfehler frühzeitig zu erkennen und Retaxationen zu vermeiden. Weitere Infos gibt's hier ...

NOVENTI Abrechnungskunden können scanDialog direkt über ihr apothekeOnline-Portal abonnieren (Menü Einstellungen).

 

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 08/2023

Zukunftssicher aufgestellt: NOVENTI auf der expopharm 2023 in Düsseldorf

NOVENTI setzt am expopharm-Stand C18 in Halle 3.1 den Fokus auf zeitsparende Lösungen für den Apothekenalltag und zeigt, wie kommende Herausforderungen zu meistern sind:

PROKAS® – proaktiv für Ihre Apotheke. Trotzen Sie Mehraufwänden und Bürokratismus – die Warenwirtschaft PROKAS® unterstützt Sie aktiv dabei, bestehende Geschäftsfelder zu optimieren und neue zu erschließen.

Sicher rund ums eRezept – 1 Jahr in der Praxis. Erfahren Sie vor Ort, wie Sie Ihre Apotheke optimal und vor allem sicher auf die steigende Anzahl an eRezepten vorbereiten können.

Zuverlässige Rezeptabrechnung bei höchstem Retaxschutz: dank innovativer Zug-um-Zug-Abtretung. Lernen Sie zudem unser mehrstufiges Rezeptprüfsystem kennen – für höchste Abrechnungssicherheit bei Papier-, eRezepten und Hilfsmitteln.

Freuen Sie sich vor Ort auf ein persönliches Kennenlernen mit dem neuen FSA-Vorstand sowie den NOVENTI Vorständen.

Gratis-Tickets unter expopharm.noventi.de

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 05/2023

NEU: scanDialog jetzt mit exklusiven Prüfungen für Hashcode-Rezepte

Praktisch jede Apotheke ist davon betroffen: Seit 01.07.2022 gibt es vermehrt Rezepte mit der Pflicht, einen Hashcode aufzudrucken. Die Daten müssen korrekt sein und zum Rezept passen, da ansonsten das Rezept nicht abgerechnet werden kann. Um Ihnen Ärger und Aufwand zu ersparen, werden betroffene Rezepte ab sofort im scanDialog exklusiv geprüft:

  • Neue spezifische Prüfungen zur Vermeidung unnötiger Rezeptrücksendungen und Retaxationen
  • Prüfung auf fehlende elektronische Zusatzdaten
  • Prüfung auf fehlerhafte elektronische Zusatzdaten
  • Prüfung auf korrekten Hashcode
  • Positivmeldung, wenn die zugehörigen elektronischen Zusatzdaten vorhanden und in Ordnung sind


Interessiert? Erfahren Sie hier mehr zum zentralen Steuerungs- und Prüfungstool scanDialog.

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 04/2023

Kundeninformation zur Aktualisierung der GwG-Unterlagen

Zur Zeit rufen wir einige KundInnen zur Aktualisierung ihrer GwG-Unterlagen auf. Als Abrechnungsdienstleister sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur regelmäßigen und wiederkehrenden Aktualisierung der GwG-Unterlagen unserer KundInnen gesetzlich verpflichtet. Wirken Sie daher bitte aktiv mit, die GwG-Unterlagen aktuell zu halten. Gemeinsam mit Ihnen als VertragspartnerIn, unterstützen wir damit die Geldwäscheprävention in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.

scanDialog: Ihr zentrales Steuerungs- und Prüfungstool für alle Rezepte ­

Retaxen vermeiden mit scanDialog: Mehrere Tausend NOVENTI Abrechnungskunden profitieren von den exklusiven und detaillierten Prüfungen von Papier- und eRezepten. Mit dem scanDialog Cockpit behalten Sie Ihre Rezepte komfortabel im Blick. Ob Rezeptanzahl oder das zugehörige aufsummierte -Brutto – alles ist übersichtlich nach Papier- und eRezepten unterteilt. Die hochpreisigen Rezepte werden zusätzlich separat ausgewiesen. Über einen Filter können sowohl Filialen als auch der Auswertungszeitraum konfiguriert werden. Dank scanDialog setzen Sie mit dem Retaxschutz bereits frühzeitig in Ihrer Apotheke an und schaffen somit eine perfekte Basis für die weitere Abrechnung. Sie nutzen scanDialog noch nicht? Abonnieren Sie das effiziente Steuerungs- und Prüfungstool jetzt über Ihr apothekeOnline-Portal > Menüpunkt „Einstellungen“.

Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe 12/2022

Erinnerung: Rezeptbedruckung mit HashCodes

Seit dem 01. Juli 2022 ist die Bedruckung mit HashCodes für alle Rezepturen auf Rezepten verpflichtend! Diese Rezepte sind zwingend mit dem 40-stelligen HashCode zu bedrucken. Um Rezeptrücksendungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihre Zusatzdaten immer nochmals auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen! Diese Prüfung können Sie jederzeit in apothekeOnline über den Menüpunkt Abrechnung > Zusatzdaten AMG durchführen - unabhängig davon, ob die Daten via FiveRx gesendet, in apothekeOnline hochgeladen oder manuell erfasst wurden.
Einen aktualisierten Leitfaden finden Sie als Postfach-Nachricht in Ihrem apothekeOnline-Portal.

apothekeOnline: Behalten Sie ihre Rezeptdaten jederzeit im Blick

Lernen Sie die wichtigsten Funktionen und Grundlagen von apothekeOnline kennen. Ihre NOVENTI Academy zeigt step by step, wie Sie mit ausgewählten Programmen effektiv arbeiten. Melden Sie sich jetzt zu Ihren relevanten Fortbildungen an. Die nächsten Termine finden Sie hier.