Ja, das können Sie, denn die Schnittstellen der Warenwirtschaftssysteme an die TI sind genormt. Daher kann die Software Ihres Warenwirtschaftssystems problemlos mit unserer TI Lösung kommunizieren und
anteilig - gestaffelt in moderaten Teilbeträgen bis 2024. Die Kosten orientieren sich dabei prozentual an der prognostizierten Entwicklung des eRezept-Anteils. Die Staffelung sieht aus wie folgt: im Juli 2021
in Teilen - nicht sicheren Lieferkette. Damals konnten eHBA und SMC-B Karten an andere Lieferadressen zugestellt werden, an denen keine Empfängerverifizierungen stattgefunden haben. Dies wird gerade geändert
schon mehr als 10.000 Installationen der TI bei Arztpraxen vorgenommen hat und daher einen hohen Grad an Erfahrung, Expertise und Seriosität mitbringt. Die Installation erfolgt auf Anweisung der NOVENTI.
Nein, es wird nichts an der Warenwirtschaft/Hardware verändert, daher gibt es keine systemseitigen Einschränkungen des Apothekenbetriebes. Es ist auch kein Notlauf oder Ähnliches erforderlich.
Förderung unter TI.noventi.de/Förderung. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an unsere TI Experten wenden: TI@noventi.de.