svorgängen über NOVENTI. Werbung bei Geschäftsübergabe ist möglich (keine Abrechnungsgutschrift). Wird eine Interessentin / ein Interessent mehrmals geworben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der [...] svorgängen über NOVENTI. Werbung bei Geschäftsübergabe ist möglich (keine Abrechnungsgutschrift). Wird eine Interessentin / ein Interessent mehrmals geworben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der