DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. 10. Belehrung zum Beschwerdemöglichkeit Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschu [...] Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. 11. Belehrung zum Widerruf bei Einwilligung Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener