notwendig. Eine Anwendung des SOK für die Nichtverfügbarkeit 02567024 ist nicht notwendig. Eine Lieferengpasspauschale kann nach Auffassung des DAV nicht abgerechnet werden. Belieferung mit einem FAM in abweichender [...] Erstattungsbetrag, den die KTR den Herstellern zahlen, im Geheimen verhandelt werden kann und nicht veröffentlicht werden muss. Daraus ergeben sich für die Apotheken zwei Änderungen: Für Artikel mit einem [...] ale abgerechnet werden kann, ist es zwingend notwendig, auf dem Rezept das Sonderkennzeichen für die Nichtverfügbarkeit (02567024) anzudrucken. Der Faktor des Nichtverfügbarkeits-SOKs muss je abgerechneter