eingereicht sein. Ab wann muss die Apotheke die Sonderbelege direkt beim Nacht- und Notdienstfonds einreichen? Stichtag ist der Quartalsendmonat (Mrz/Jun/Sep/Dez). Nach Quartalsende müssen fehlende Sonderbelege
sollte die Apo- theke hierüber vom ApoRZ informiert werden und kann dann den Beleg im Fol- gemonat einreichen. Mit dem dritten Abrechnungsmonat eines Quartals erfolgt die abschließende Abrechnung des vora
zu himiDialog. Das im Markt einmalige Tool unterstützt Sie bei der kompletten Abwicklung – vom Einreichen über das Bearbeiten bis hin zum Verwalten . Zeigt himiDialog also an, dass für ein Hilfsmittel
gewährleistet eine korrekte Abrechnung und sorgt für einen hohen Retaxschutz. Mit ekvDialog wird das Einreichen, Bearbeiten und Verwalten von Kostenvoranschlägen mit allen Kassen komfortabel gelöst. Und für
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