ist.Hinweis: Mischrezepte, also Arzneimittel und Hilfsmittel auf einem Rezept, sind nicht erlaubt. Weisen Sie den verordnenden Arzt nach Möglichkeit darauf hin. Informationen zum Ausfüllen der Rezepte erhält
Heilberufsausweis (eHBA) Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Vertreter von Heilberufen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker für besonders geschützte Daten oder
Sehen Sie sofort, welche Rezepte abrechenbar sind, welche verbesserbar und welche einen Fehler aufweisen, der zu einer Null-Retaxation führen würde. Die mitgelieferten Hinweise geben Ihnen gleich den richtigen