Die Abgabefrist richtet sich nach den in den einzelnen Bundesländern gültigen Arzneimittellieferungsverträgen und beträgt in der Regel vier Wochen. Das heißt, dass ein Rezept innerhalb von vier Wochen
abgegeben haben. Bei der Ermittlung der Ersparnis wird beim Original, wie auch beim Import, der jeweils gültige Herstellerrabatt abgezogen.
Regelung bis 01.07.2019:
Die Summe der importfähigen AM ist die