r Preisermittlung. Auch entfällt die mühsame Suche nach der zuständigen Annahmestelle für die Genehmigung von Hilfsmitteln: Die Apotheke gibt den Kostenvoranschlag im System ein und bekommt gleich die
SGB XI aufgenommen (PUEG vom 23. Juni 2023). Ein erneuter Antrag für Patienten, die bereits eine Genehmigung für diese Pflegehilfsmittel haben, ist nicht erforderlich. Die bis Dezember 2024 gültige Maxim
hat zur Folge, dass der LEGS nachgereicht werden muss, damit der Kostenvoranschlag (KV) im Genehmigungsverfahren überhaupt bearbeitet wird. Um Ihnen hier unnötigen Mehr- und Zeitaufwand zu ersparen, finden
Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – neu ab 1. Juni 2025 Ab 1. Juni 2025 wird der neue Pflegehilfsmittelvertrag des DAV gültig werden. Wir werden Sie hierzu auf dieser Seite noch detailli