ApoRZ Apothekenrechenzentrum BDSG Bundesdatenschutzgesetz IK Institutionenkennzeichen LAK Landesapothekerkammer NNF Nacht- und Notdienstfonds FAQ – Stand 04.09.2013 verantwortlich R. Gurski Version 2.0 [...] mindestens 06:00 Uhr des Folgetages er- bracht wurden und für die die Apothekenbetriebsstätten durch ihre Kammer eingeteilt wurden. Teildienste und Tagesdienste an Sonn- und Feiertagen fin- den somit keine Ber [...] Wie werden Notdienste an der Schnitte eines Quartalsanfangs/- endes gezählt? Die mit den Landesapothekerkammern verabredete Regel lautet, dass Not- dienste dem Quartal zugerechnet werden, in dem sie begonnen
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: