die Regelungen der §§ 12 ff. BDSG geknüpft. Hier gehören insbesondere die Einhaltung sogenannter technischer und organi- satorischer Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der IT- Sicherheit zu den Grundvoraussetzungen des operativen Handelns des NNF. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen des NNF entsprechen dabei mindestens dem Niveau der vertraglich
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