Hier kommt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V zum Tragen. Anhand der von Ihnen eingelieferten Rezepte und des ABDA-Artikelstammes überprüfen wir, welche FAM Sie abgegeben haben, zu welchen dieser FAM es Importe gibt, die preisgünstig (importfähig) sind und welche Importe Sie tatsächlich abgegeben haben. Bei der Ermittlung der Ersparnis wird beim Original, wie auch beim Import, der jeweils gültige Herstellerrabatt abgezogen.
Regelung bis 01.07.2019:
Die Summe der importfähigen AM ist die Grundlage zur Bestimmung der Importquote und der daraus resultierenden Soll-Vorgabe der Wirtschaftlichkeitsreserve (= 10 % der Importquote). Abhängig vom Anteil des importfähigen Umsatzes ist die Importquote gestaffelt:
importfähiger Umsatzanteil = 0 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 0,0 %importfähiger Umsatzanteil bis 5 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 0,8 %importfähiger Umsatzanteil bis 10 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 1,7 %importfähiger Umsatzanteil bis 15 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 2,5 %importfähiger Umsatzanteil bis 20 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 3,3 %importfähiger Umsatzanteil bis 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 4,2 %importfähiger Umsatzanteil über 25 % Ihres FAM-Umsatzes => Importquote = 5,0 %
Hier ein Beispiel:Sie haben für den Kostenträger A im Monat Mai einen FAM-Umsatz von 1000,-- Euro. Der importfähige Umsatz zu diesen 1000,-- Euro ist laut ABDA-Artikelstamm 150,-- Euro, dies entspricht einem Anteil von 15 %. Bei 15 % importfähigem Umsatzanteil beträgt die Importquote 2,5 %. D. h., Ihre Sollvorgabe für die Wirtschaftlichkeitsreserve beträgt 0,25 % von 1000,--, also 2,50 Euro. Ist es Ihnen gelungen, anhand Ihrer abgegebenen importfähigen AM mind. 2,50 Euro einzusparen, so haben Sie das Soll erfüllt. Haben Sie mehr eingespart, als die Wirtschaftlichkeitsreserve von Ihnen verlangt, dann wird die Differenz zwischen Soll und Ist Ihrem Importkonto gutgeschrieben (= Gutschrift). Haben Sie das Soll nicht erfüllen können, wird die Differenz von Ihrem Importkonto abgezogen (= Kürzung). Das Konto wird laufend geführt, die Abrechnung erfolgt jeweils am Quartalsende. D. h. weist Ihr Konto zum Quartalsende einen negativen Wert aus, wird dieser in Ihrer Monatsrechnung abgezogen, ist der Kontostand positiv, bleibt er zur weiteren Verrechnung von Kürzungen als "Reserve" stehen.
Regelung ab 01.07.2019:
Regelwerk für die Berechnung der Preisgünstigkeit:
Für die Berechnung der Quote und des Anteils preisgünstiger (importfähiger) Arzneimittel werden nun folgende Importe berücksichtigt:
Abgabepreis Original <= 100,00€: min. 15% preiswerter als das OriginalAbgabepreis Original > 100,00€: min. 15% preiswerter als das OriginalAbgabepreis Original > 300,00€: min. 5% preiswerter als das Original
Regelwerk für die Berechnung des Einsparziels, welches halbjährlich fix auf 2% festgelegt ist.
Alle Abgaben im importrelevanten Markt werden monetär so bewertet, als wäre jeweils das Referenzarzneimittel (Original) abgegeben worden. Die Summe dieser Umsätze eines Kalendermonats ergibt den theoretischen Umsatz.Die erreichte Einsparung errechnet sich aus der Differenz des Abgabepreises des jeweiligen Referenzarzneimittels und des preisgünstigen Importarzneimittels.Das Einsparziel wird aus der Summe der Einsparungen durch die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel geteilt durch den theoretischen Umsatz im importrlevanten Markt ermittelt.
Beispiel:
Mit der Abgabe preisgünstiger Importe wurden beim Kostenträger A Einsparungen von 80,00€ erzielt. Der theoretische Umsatz beläuft sich z.B. auf 1.500,00€.
Erreichtes Einsparziel = 80,00€ / 1.500,00€ = 0,053 = 5,3%Theoretisches Einsparziel = 1.500,00€ * 2% = 30,00 €Daraus ergibt sich aus den Einsparungen ein Guthaben von 50,00€.
Wichtig: Bei den Importkonten handelt es sich um virtuelle Konten. Guthaben kommen nicht zur Auszahlung.