Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hierzu noch keine konkrete Regelung und auch keine wirklich valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA p
Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden da
Der eHBA wird nur für den Apothekeninhaber gefördert. Aufgrund der Regelungen in der TI-Vereinbarung wird laut Aussage DAV auch beim Besitz mehrerer Apotheken grundsätzlich nur eine eHBA erstattet. Ei
Derzeit sind uns folgende Landesapothekerkammern bekannt: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Landesapothekerkammer Brandenburg, Apothekerkammer Hamburg, Landesapothekerkammer Hessen, Apothekerka
Wenn Sie im Backoffice keine elektronischen Gesundheitskarten (eGK) bearbeiten, wird kein Kartenterminal benötigt. Dies gilt für die Nutzung der TI im Rahmen des derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. So
Da es sich um ein Aktionsangebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.
Unser bereits vorhandener elektronischer Medikationsplanmanager (eMPM) wird in der zweiten Jahreshälfte 2020 um die Funktionen des Versichertenstammdatenmanagements und des Notfalldatenmanagements erw