"Zur klinischen Prüfung bestimmt" versehen sind, sofern sie kostenlos zur Verfügung gestellt werden, h) Blutegel und Fliegenlarven, bei denen auch die Abgabe an Heil- praktiker zulässig ist, oder i) Arzneimittel [...] nicht von der Verpflichtung zur Realisierung und Weitergabe der Nacht- und Notdienstfonds- Beträge, d.h. Stammdatenmeldung und Selbsterklärung fallen mit einem Vergü- tungsverzicht nicht weg. 7 Sonderbeleg
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