Abrechnungsfrist überschritten, so kann es seitens der Kassen zu Retaxationen kommen, die Erstattung darf aber nicht mehr vollständig verweigert werden.
Natürlich wird bei Hilfsmitteln keine Importberechnung durchgeführt. Ist aber auf einem Rezept der Kreuzfeldstatus "7" (=Hilfsmittel) angekreuzt, wird dieser Beleg komplett dem Hilfsmittelkonto zugeordnet