Mangels war für den Vertragspartner nicht erkennbar. Dies gilt insbe- sondere bei fehlerhafter Bedienung durch den Ver- tragspartner. 14.8. NHC übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, die Aktu- alität und [...] Person nach § 203 Abs. 4 S. 2 StGB strafbar, sollte sie sich einer weiteren mit- wirkenden Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegen- heit ihrer Tätigkeit [...] nach § 203 Abs. 4 S. 2 StGB strafbar macht, sollte sie sich einer weiteren mitwirken- den Person bedienen, die ihrerseits unbefugt ein frem- des, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: