ren möglichst effizient und verwaltungsschlank zu organisieren, haben sich DAV und Rechenzentren ferner darauf verständigt, den „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in die bestehenden Ablaufprozesse der monatlichen
ren möglichst effizient und verwaltungsschlank zu organisieren, haben sich DAV und Rechenzentren ferner darauf verständigt, den „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in die bestehenden Ablaufprozesse der monatlichen
ein. 5. Bei wiederverwendbaren saugenden Bettschutzeinlagen (51.40.01.4xxx) müssen die letzten 3 Ziffern der Hilfsmittelpositi- onsnummer ergänzt werden. 6. Eine Zuzahlung darf ausschließlich für die P