nicht erlaubt. Weisen Sie den verordnenden Arzt nach Möglichkeit darauf hin. Informationen zum Ausfüllen der Rezepte erhält der Arzt bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung.
Endlich Schluss mit dem Datenwust! Zahlen. Daten. Fakten. Mit der Fülle an Kennzahlen zu Kunden, Ärzten oder auch Wettbewerb verfügen Sie in Ihrer Apotheke über ein richtig kostbares Gut. Nutzen Sie das