Apotheke – neben der Unterzeichnung der Einverständniserklärung – noch tun? Die Apotheke muss 1 x im Monat (1. Werktag des Monats für den vergangenen Monat) den PKVAbsatz an das ARZ übermitteln: Dazu [...] : NNF, Alte Jakobstr. 85/86, 10179 Berlin Beispiel: Bis Dezember wurden zwei Sonderbelege für die Monate Oktober und November eingereicht; der Sonder beleg für Dezember wurde nicht mehr innerhalb des Quartalsendmonats eingereicht. Dieser fehlende Sonderbeleg muss bis spätestens 28.01.2014 direkt an den NNF
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