Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken nach § 19 Absatz 3 Satz 2 Apothekengesetz über alle unter dem oben angegebenen IK im Abgabemonat nicht zulasten der GKV oder nicht als Sachleistung abgegebene R [...] +1234567+ Summe entspricht der Anzahl der abgegebenen 3,90 Packungen gegenüber PKV. Dies muss mit dem Feld Anzahl aus identisch sein. Die Anzahl der abgegebenen Packungen gegenüber 390 der PKV, wobei eine
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