(Nacht- und Notdienstfonds) abzuführen. Der Nacht- und Notdienstfonds wird errichtet und verwaltet vom Deutschen Apothekerverband e. V., der für diese Aufgabe Beliehener nach Maßgabe der neuen §§ 19 und [...] Bitte senden Sie uns so rasch wie möglich die beigefügte Einverständniserklärung zur Weiterleitung der vom Nacht- und Notdienstfonds benötigten Stammdaten für Ihre Apotheke/Apothekenbetriebsstätten unterschrieben
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