Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 ApoG der GKV-Absatz des Vormonats für alle abgerechneten IK, auch wenn der Wert „0“ ist. Inhalt: IK, Anzahl abgege- bener Packungen. Liegt eine Einverständniserklärung/Beauftragung [...] PKV-/Selbstzahler-Absatz des Vormonats für alle IK aus den Sonderbelegen Selbsterklärung, auch wenn der Wert „0“ ist. Liegt eine Einverständniserklärung/Beauftragung des Apothekers für sein ApoRZ vor, meldet
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