Wenn Sie im Backoffice keine elektronischen Gesundheitskarten (eGK) bearbeiten, wird kein Kartenterminal benötigt. Dies gilt für die Nutzung der TI im Rahmen des derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. Sollte
Satz 1 Apothekengesetz übermitteln die Rechenzentren dem Deutschen Apothekerverband e.V. im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell lesbar auf Datenträgern vollständige Angaben zur Anzahl im
Satz 1 Apothekengesetz übermitteln die Rechenzentren dem Deutschen Apothekerverband e.V. im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell lesbar auf Datenträgern vollständige Angaben zur Anzahl im