Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden dazu
Regelung und auch keine wirklich valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA pro Apotheke gefördert wird. Gleiches gilt für die SMC-B.
Wenn Sie bereits eine DSL-Leitung haben, ist keine zusätzliche Leitung für TI erforderlich. Die Geschwindigkeit sollte im Hinblick auf viele Änderungen in den nächsten Jahren jedoch schon jetzt bei min
Nein, das ist nicht möglich. Die notwendigen Legitimationen per eHBA und SMC-B können nicht durchgeführt werden, sodass der Zugriff auf TI nicht möglich ist.
addiert und über die gleiche anteilige Staffelzahlung abgewickelt. Bei nachträglicher Bestellung ist der Betrag in Form einer sofortigen Einmalzahlung nach Rechnungserhalt fällig.
auch noch keine Bestellungen angenommen werden. Wir informieren Sie sobald die Bestellung möglich ist, was laut dem DAV voraussichtlich ab Ende Q1 möglich sein wird.