Wenn Sie im Backoffice keine elektronischen Gesundheitskarten (eGK) bearbeiten, wird kein Kartenterminal benötigt. Dies gilt für die Nutzung der TI im Rahmen des derzeit vorgesehenen Nutzenumfangs. So
Derzeit sind uns folgende Landesapothekerkammern bekannt: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Landesapothekerkammer Brandenburg, Apothekerkammer Hamburg, Landesapothekerkammer Hessen, Apothekerka
Der eHBA wird nur für den Apothekeninhaber gefördert. Aufgrund der Regelungen in der TI-Vereinbarung wird laut Aussage DAV auch beim Besitz mehrerer Apotheken grundsätzlich nur eine eHBA erstattet. Ei
Zu Beginn benötigt nur der Inhaber einen eHBA, der auch in den Förderrichtlinien enthalten ist. Im zweiten Schritt folgen dann die Filialleiter sowie alle anderen approbierten Apotheker. Sie werden da
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hierzu noch keine konkrete Regelung und auch keine wirklich valide Aussage. Was wir zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit sagen können ist, dass Stand heute nur ein eHBA p