das Datenschutzgeheimnis verpflichtete Mitarbeiter/-innen (§ 5 BDSG) verarbeitet. Gleiches gilt im Übrigen auch für die vom NNF beauftragten Dienst- leister, die vertraglich gemäß den Anforderungen des § [...] me FAQ – 13_09_03.doxc © DAV e. V. Seite 18 von 18 Anteil quartalsweise an den NNF abführen. Im Übrigen hat die Apotheke den PKV-/Selbstzahler-Anteil und die Zahl der nicht als Sachleistung abgegebenen
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