“ und „Pharma-Control“ (im Fol- genden zusammen „Vertragsprodukte“) inne. 1.2. Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der Nutzung der dem Anwender/Nutzer in Form der jeweiligen Apo- theke (im Folgenden [...] an Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) in Form von Apotheken. Ein Nut- zungsvertrag auf Grundlage dieser AGB kann somit nur zwischen einem Unternehmer als Vertragspartner (in Form eines Institutionskennzeichens, IK) und dem Li- zenzgeber zustande kommen („B2B-Fall“). 1.4. Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden vom Li- zenzgeber nicht
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