l, die im Falle des § 21 Absatz 2 Nummer 6 zur Verfügung gestellt werden, 3. Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Ärzte, soweit es sich um Impf- stoffe handelt, die dazu bestimmt sind, bei einer unentgeltlichen [...] Gesundheitsvorschriften (2005), soweit es sich um Gelbfieberimpfstoff handelt, 3b.Krankenhäuser und Gesundheitsämter, soweit es sich um Arzneimittel mit antibakterieller oder antiviraler Wirkung handelt, die dazu [...] es vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) bestimmt sind und diese Impfstoffe an Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Ärzte abgegeben werden, FAQ – Stand 04.09.2013 verantwortlich R. Gurski Version 2.0 Spe
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