Stammdatenlieferung bzw. Dienstleistungen vorliegt? 17 Glossar ANSG Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ApoG Apothekengesetz AMPreisV Arzneimittelpreisverordnung ApoRZ Apothekenrechenzentrum BDSG [...] und damit auch des ANSG (§ 19 ApoG) sind die Arzneimittel ausgenommen, die unter die Bestimmungen des § 1 Ab- satz 3 AMPreisV fallen. [...] sind bis spätestens zum 20. eines Monats durch das ApoRZ zu liefern: Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 ApoG der GKV-Absatz des Vormonats für alle abgerechneten IK, auch wenn der Wert „0“ ist. Inhalt: IK,
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